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LEXIKON
A - F
kurze Definitionen, Erklärung
der Begriffe - das Wissen über
Zweckgemeinde «von A bis Z»
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- Z
-
- Ämterverteilung
- in einer Zweckgemeinde können, und
werden die Personen der Zweckgemeinde-Exekutive
entsprechend ihrer fachspezifischen und
leistungsbezogenen gezielt gewählt - im
Gegensatz zu heute, wo die Ämter innerhalb
der Gemeindeexekutive ausschliesslich zwischen
den Exekutivmitglieder untereinander verteilt
werden
- Aufgaben, öffentliche
- die laufenden öffentlichen Aufgaben
werden in grösstmöglicher
Bürgernähe erledigt - bei der
Erfüllung einiger öffentlicher
Aufgaben sind aber die Gemeinden miteinander
verflochten, isolierte Einzellösungen einer
Gemeinde sind weder finanziell noch technisch
machbar, durch eine sachbezogene
Aufgabenerfüllung können die Gemeinden
zusammenarbeiten, eine der Formen bildet die
Zweckgemeinde
- Äquivalenz, dreifache
- Übereinstimmung der politisch
Entscheidenden, der finanziell Tragenden und der
Leistungsnutzenden
- Äquivalenz, fiskalische
- die Leistungen sollen dort bezahl werden, wo
sie auch erbracht werden, diejenigen sollen die
Leistungen bezahlen, die sie auch beanspruchen
(Übereinstimmung von Ausgaben, Leistungen
und Einnahmen, Steuern)
- Äquivalenzprinzip
- auch bei öffentlichen Aufgaben -
Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung
müssen einander entsprechen - die
transparenten Zweckgemeinde fördern ihn
- aufgeteilte Steuerhoheit
- siehe «Steuern, Steuerhoheit,
aufgeteilt»
- ...........................
- ...........................
- Bezirke (OW)
- siehe «Gemeindeunterteilungen»
- Bezirke (SZ)
- der Kanton Schwyz kennt als einziger in der
Schweiz eine eigenständige
Gebietskörperschaft neben der
Gemeinde, die wie eine solche über
legislatorische Kompetenzen und eine steuerliche
Hoheit verfügt, was der Idee der
Zweckgemeinde entspricht - siehe auch
«BEISPIELE»
- Bezirke (ZH)
- Das Gebiet des Kantons Zürich besteht
aus 171 Gemeinden unterschiedlicher Grösse
und ist in 12 Bezirke eingeteilt, die der
Dezentralisierung von kantonaler Verwaltung und
Justiz dienen (dezentrale kantonale
Verwaltungsabteilungen)
- Bürokratie - im Gegensatz zu
effizienter Verwaltung
- siehe «Verwaltung, effiziente - im
Gegensatz zu Bürokratie»
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- direkte Demokratie
- unmittelbare politische
Entscheidungsfindung, in Sachfragen, durch
mündige Bürger - in der Schweiz eine
Selbstverständlichkeit, andernorts eine
Zukunft - Übersicht der politischen Rechte
und Instrumente auf Bundesebene «Politische
Rechte im Bund»
(www.admin.ch)
... unmittelbare, souveräne
Herrschaft des Volkes, die
Souveränität im Staat liegt direkt
beim Volk, es übt diese unmittelbar z.B.
per Volksgesetzgebung aus... direkte Demokratien
[haben] repräsentative Strukturen
wie Parlament, Regierung, Justiz etc., sie
unterstehen jedoch unmittelbar der Kontrolle
durch das Volk, das jederzeit sein Veto einlegen
und anderslautende Entscheidungen per
Volksentscheid erzwingen kann, diese
Möglichkeit des Volkes, selbst in den
politischen Entscheidungsprozess einzugreifen
und im Zweifelsfall immer das letzte Wort zu
haben, hat bereits ein vorbeugende
Kontrollfunktion hinsichtlich der
repräsentativen Staatsorgane, insbesondere
die Schweiz und einige US-Bundesstaaten wie z.B.
Kalifornien und Oregon haben eine über
hundertjährige Tradition der direkten
Demokratie, den US-Bundesstaaten fehlt jedoch im
Gegensatz zur Schweiz die
Souveränität, da die
US-Bundesregierung/-justiz ihnen
übergeordnet ist... (de.wikipedia.org)
- dezentral und direkt - zentral und
indirekt
- die Zweckgemeinde fördern eine
übersichtliche, eindeutige Aufgaben-,
Kompetenz- und Verantwortungsordnung, die
bestehende föderalistische Kantonsstruktur
wird klarer und dynamischer, allfälligen
(unbeabsichtigten) Zentralisierungstendenzen
wird entgegengewirkt (übrigens: das
Grenzen-Überschreiten spezifisch nach
Aufgaben hat ältere Tradition als das
Streben nach einheitlicher Struktur!)
- dreifache Äquivalenz
- siehe «Äquivalenz,
dreifache»
- ...........................
- ...........................
- Europa, EU
- auch in der aufkommenden europaweiten
Diskussion über Notwendigkeit von mehr
Demokratie sind zukunftsweisende Modelle wie die
Zweckgemeinde und FCOJ von beispielhafter
Bedeutung, genau wie auch die gelebte, immer
noch einmalige, Demokratie der Schweiz
- ...........................
- ...........................
- Finanzausgleich
- die aufgabenspezifische Zweckgemeinde, ihre
effektivere und effizientere Politikführung
bewirken tendenziell eine finanzielle
Entlastung, darauf aufbauend und in Verbindung
mit revidiertem Finanzausgleich wird das
Finanzausgleichsvolumen sinken können!
- Finanzen - finanzielle Transparenz und
Verantwortung
- die finanziellen Mittel - Gebühren,
Steuern, private Beiträge - werden einer
Zweckgemeinde aufgabenpezifisch direkt durch das
Stimmvolk zugewiesen und überwacht, die
finanzielle Verantwortung der aufgabenspezifisch
Gewählten ist auch finanziell unmittelbar,
die eingesetzten Finanzmittel und die
finanzierten Aufgaben stehen in direktem
Zusammenhang
- fiskalische Äquivalenz
- siehe «Äquivalenz,
fiskalische»
- Flexibilität
- eine Zweckgemeinde wird gezielt
gegründet, damit konkrete Aufgaben
effizient erledigt werden können, die
staatlichen Strukturen müssen nicht (zuerst
und langwierig) angepasst, modernisiert, werden,
die Ressourcen (personnele, finanzielle)
können flexibel eingesetzt, angepasst
werden, den Aufgaben entsprechend
- FOCJ (Functional, Overlapping, Competing
Jurisdictions)
- «funktionale, überlappende,
wettbewerbliche Jurisdiktionen» -
fiskalisch eigenverantwortliche
Gebietskörperschaften, die im politischen
Wettbewerb stehen - fiskalischen,
föderalistischen,
repräsentativ-demokratischen,
direkt-demokratischen - sie bestimmen sich nach
der zu erfüllenden Funktion, sind
überlappend, da jede Funktion eine andere
Ausdehnung erfordert, konkurrieren um Gemeinden
und Bürger, sie sind Jurisdiktionen mit
Steuerhoheit, und flexibel (mehr als eine
Schulgemeinde, die ihrerseits flexibler, und
demokratischer, ist als ein Zweckverband), FOCJ
werden durch die Bürger gegründet, die
auch selbst über ihre Leistungen,
Entscheidungsmechanismen und Steuern (nicht
erhöht sondern «verschoben»)
entscheiden - die politischen Rechte müssen
verfassungsmässig gesichert sein - siehe
«IDEE
UND ANWENDUNG», Artikel
«Zweckgemeinden
statt Zweckverbände!»
- Flugverkehr / Flughafen
Zürich
- längst lassen sich die Auswirkungen des
Luftverkehrs (Lärm) und Raumordnungspolitik
nicht mehr allein gemeindebezogen betrachten,
schon lange zwingen uns Planungswerte und
Immissiongrenzwerte gemäss
Lärmschutzverordnung des Bundes zu einer
Anpassung der kommunalen Nutzungsplanungen, die
nicht nur eine Gemeinde betreffen, so soll sie
sich zusammentun mit anderen Gemeinden, um die
vielleicht überlebenswichtigen Synergien zu
finden, damit eine gemeindeübergreifende
Betrachtung des Infrastrukturbedarfs, der
sinnvollen Anordnung der Nutzungszonen etc. die
einmalige Chance eröffnet, die Entwicklung
in längerfristige geordnete Bahnen zu
lenken - siehe auch «Die
neue Zweckgemeinde»
Bemerkung: der Ansatz von FCOJ /
Zweckgemeinde eignet sich hervorragend zur
Lösung der überregionalen
Verkehrsproblematik, deren Teil der Flugverkehr
ist, auf Stufe Gemeinden - Kantone (CH) -
Bundesländer (D, auch A)
- Fractions (VD), Fraktionen (GR)
- siehe «Gemeindeunterteilungen»
- Föderalismus
- ein Ordnungsgrundsatz für Gesellschaft
und Staat, der grösstmögliche Vielfalt
in einer verbindenden Einheit ermöglicht,
dabei sind Bund und Glieder gleichberechtigt und
verpflichten sich, sowohl die
Selbständigkeit der Glieder als auch die
Treue zum Bund zu wahren, ausserdem darf der
Bund nur die Aufgaben übernehmen, die von
den Gliedern nicht erfüllt werden
können (Subsidiaritätsprinzip), der
Bundesstaat ist die staatsrechtliche
Verwirklichung des Föderalismus
(foederalismus.at)
Föderalismus (von lateinisch: foedus
- Bündnis), eine Staatsform, bei der die
einzelnen Gliedstaaten eines Bundesstaates oder
Staatenbundes ihre Selbständigkeit in
grossem Mass behalten und auch an der Regierung
beteiligt sind, dieses Prinzip steht im
Gegensatz zum Zentralismus, Frankreich ist bspw.
ein Zentralstaat, Beispiele für
föderalistische Staaten sind die USA, die
Bundesrepublik Deutschland oder die Schweiz
(de.wikipedia.org)
- Fusion / Gemeindefusion
- die wachsenden, oder
grenzüberschreitenden Aufgaben, führen
u.U. zu Gemeidefusionen, dann aber in allen
Bereichen, die Zweckgemeinde bietet hier eine
Alternative für ausgewählte Aufgaben,
die übrigen, laufenden, Leistungen
können nach wie vor vor Ort erbracht werden
- oder: genau wie Gemeinden für bestimmte
Aufgaben «zu klein» sind, sind sie
für manch andere Aufgaben «zu
gross», und für Beides bietet die
flexible Form der Zweckgemeinde eine
Lösung, jede Zweckgemeinde hat genau die
«Grösse», die die beste
Aufgabenerfüllung ermöglicht
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