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LEXIKON  A - F

kurze Definitionen, Erklärung der Begriffe - das Wissen über Zweckgemeinde «von A bis Z»
-  A  -  B  -  C  -  D  -  E  -  F  -  G  -  H  -  I  -  J  -  K  -  L  -  M  -  N  -  O  -  P  -  Q  -  R  -  S  -  T  -  U  -  V  -  W  -  X  -  Y  -  Z  -

 

A - F

G - R

S - Z


A

oben ^

Ämterverteilung
in einer Zweckgemeinde können, und werden die Personen der Zweckgemeinde-Exekutive entsprechend ihrer fachspezifischen und leistungsbezogenen gezielt gewählt - im Gegensatz zu heute, wo die Ämter innerhalb der Gemeindeexekutive ausschliesslich zwischen den Exekutivmitglieder untereinander verteilt werden
 
Aufgaben, öffentliche
die laufenden öffentlichen Aufgaben werden in grösstmöglicher Bürgernähe erledigt - bei der Erfüllung einiger öffentlicher Aufgaben sind aber die Gemeinden miteinander verflochten, isolierte Einzellösungen einer Gemeinde sind weder finanziell noch technisch machbar, durch eine sachbezogene Aufgabenerfüllung können die Gemeinden zusammenarbeiten, eine der Formen bildet die Zweckgemeinde
 
Äquivalenz, dreifache
Übereinstimmung der politisch Entscheidenden, der finanziell Tragenden und der Leistungsnutzenden
 
Äquivalenz, fiskalische
die Leistungen sollen dort bezahl werden, wo sie auch erbracht werden, diejenigen sollen die Leistungen bezahlen, die sie auch beanspruchen (Übereinstimmung von Ausgaben, Leistungen und Einnahmen, Steuern)
 
Äquivalenzprinzip
auch bei öffentlichen Aufgaben - Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung müssen einander entsprechen - die transparenten Zweckgemeinde fördern ihn
 
aufgeteilte Steuerhoheit
siehe «Steuern, Steuerhoheit, aufgeteilt»
 
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B

oben ^

Bezirke (OW)
siehe «Gemeindeunterteilungen»
 
Bezirke (SZ)
der Kanton Schwyz kennt als einziger in der Schweiz eine eigenständige Gebietskörperschaft neben der Gemeinde, die wie eine solche über legislatorische Kompetenzen und eine steuerliche Hoheit verfügt, was der Idee der Zweckgemeinde entspricht - siehe auch «BEISPIELE»
 
Bezirke (ZH)
Das Gebiet des Kantons Zürich besteht aus 171 Gemeinden unterschiedlicher Grösse und ist in 12 Bezirke eingeteilt, die der Dezentralisierung von kantonaler Verwaltung und Justiz dienen (dezentrale kantonale Verwaltungsabteilungen)
 
Bürokratie - im Gegensatz zu effizienter Verwaltung
siehe «Verwaltung, effiziente - im Gegensatz zu Bürokratie»
 
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C

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D

oben ^

direkte Demokratie
unmittelbare politische Entscheidungsfindung, in Sachfragen, durch mündige Bürger - in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit, andernorts eine Zukunft - Übersicht der politischen Rechte und Instrumente auf Bundesebene «Politische Rechte im Bund» (www.admin.ch)
... unmittelbare, souveräne Herrschaft des Volkes, die Souveränität im Staat liegt direkt beim Volk, es übt diese unmittelbar z.B. per Volksgesetzgebung aus... direkte Demokratien [haben] repräsentative Strukturen wie Parlament, Regierung, Justiz etc., sie unterstehen jedoch unmittelbar der Kontrolle durch das Volk, das jederzeit sein Veto einlegen und anderslautende Entscheidungen per Volksentscheid erzwingen kann, diese Möglichkeit des Volkes, selbst in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen und im Zweifelsfall immer das letzte Wort zu haben, hat bereits ein vorbeugende Kontrollfunktion hinsichtlich der repräsentativen Staatsorgane, insbesondere die Schweiz und einige US-Bundesstaaten wie z.B. Kalifornien und Oregon haben eine über hundertjährige Tradition der direkten Demokratie, den US-Bundesstaaten fehlt jedoch im Gegensatz zur Schweiz die Souveränität, da die US-Bundesregierung/-justiz ihnen übergeordnet ist... (de.wikipedia.org)
 
dezentral und direkt - zentral und indirekt
die Zweckgemeinde fördern eine übersichtliche, eindeutige Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsordnung, die bestehende föderalistische Kantonsstruktur wird klarer und dynamischer, allfälligen (unbeabsichtigten) Zentralisierungstendenzen wird entgegengewirkt (übrigens: das Grenzen-Überschreiten spezifisch nach Aufgaben hat ältere Tradition als das Streben nach einheitlicher Struktur!)
 
dreifache Äquivalenz
siehe «Äquivalenz, dreifache»
 
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E

oben ^

Europa, EU
auch in der aufkommenden europaweiten Diskussion über Notwendigkeit von mehr Demokratie sind zukunftsweisende Modelle wie die Zweckgemeinde und FCOJ von beispielhafter Bedeutung, genau wie auch die gelebte, immer noch einmalige, Demokratie der Schweiz
 
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F

oben ^

Finanzausgleich
die aufgabenspezifische Zweckgemeinde, ihre effektivere und effizientere Politikführung bewirken tendenziell eine finanzielle Entlastung, darauf aufbauend und in Verbindung mit revidiertem Finanzausgleich wird das Finanzausgleichsvolumen sinken können!
 
Finanzen - finanzielle Transparenz und Verantwortung
die finanziellen Mittel - Gebühren, Steuern, private Beiträge - werden einer Zweckgemeinde aufgabenpezifisch direkt durch das Stimmvolk zugewiesen und überwacht, die finanzielle Verantwortung der aufgabenspezifisch Gewählten ist auch finanziell unmittelbar, die eingesetzten Finanzmittel und die finanzierten Aufgaben stehen in direktem Zusammenhang
 
fiskalische Äquivalenz
siehe «Äquivalenz, fiskalische»
 
Flexibilität
eine Zweckgemeinde wird gezielt gegründet, damit konkrete Aufgaben effizient erledigt werden können, die staatlichen Strukturen müssen nicht (zuerst und langwierig) angepasst, modernisiert, werden, die Ressourcen (personnele, finanzielle) können flexibel eingesetzt, angepasst werden, den Aufgaben entsprechend
 
FOCJ (Functional, Overlapping, Competing Jurisdictions)
«funktionale, überlappende, wettbewerbliche Jurisdiktionen» - fiskalisch eigenverantwortliche Gebietskörperschaften, die im politischen Wettbewerb stehen - fiskalischen, föderalistischen, repräsentativ-demokratischen, direkt-demokratischen - sie bestimmen sich nach der zu erfüllenden Funktion, sind überlappend, da jede Funktion eine andere Ausdehnung erfordert, konkurrieren um Gemeinden und Bürger, sie sind Jurisdiktionen mit Steuerhoheit, und flexibel (mehr als eine Schulgemeinde, die ihrerseits flexibler, und demokratischer, ist als ein Zweckverband), FOCJ werden durch die Bürger gegründet, die auch selbst über ihre Leistungen, Entscheidungsmechanismen und Steuern (nicht erhöht sondern «verschoben») entscheiden - die politischen Rechte müssen verfassungsmässig gesichert sein - siehe «IDEE UND ANWENDUNG», Artikel «Zweckgemeinden statt Zweckverbände!»
 
Flugverkehr / Flughafen Zürich
längst lassen sich die Auswirkungen des Luftverkehrs (Lärm) und Raumordnungspolitik nicht mehr allein gemeindebezogen betrachten, schon lange zwingen uns Planungswerte und Immissiongrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes zu einer Anpassung der kommunalen Nutzungsplanungen, die nicht nur eine Gemeinde betreffen, so soll sie sich zusammentun mit anderen Gemeinden, um die vielleicht überlebenswichtigen Synergien zu finden, damit eine gemeindeübergreifende Betrachtung des Infrastrukturbedarfs, der sinnvollen Anordnung der Nutzungszonen etc. die einmalige Chance eröffnet, die Entwicklung in längerfristige geordnete Bahnen zu lenken - siehe auch «Die neue Zweckgemeinde»
Bemerkung: der Ansatz von FCOJ / Zweckgemeinde eignet sich hervorragend zur Lösung der überregionalen Verkehrsproblematik, deren Teil der Flugverkehr ist, auf Stufe Gemeinden - Kantone (CH) - Bundesländer (D, auch A)
 
Fractions (VD), Fraktionen (GR)
siehe «Gemeindeunterteilungen»
 
Föderalismus
ein Ordnungsgrundsatz für Gesellschaft und Staat, der grösstmögliche Vielfalt in einer verbindenden Einheit ermöglicht, dabei sind Bund und Glieder gleichberechtigt und verpflichten sich, sowohl die Selbständigkeit der Glieder als auch die Treue zum Bund zu wahren, ausserdem darf der Bund nur die Aufgaben übernehmen, die von den Gliedern nicht erfüllt werden können (Subsidiaritätsprinzip), der Bundesstaat ist die staatsrechtliche Verwirklichung des Föderalismus (foederalismus.at)
Föderalismus (von lateinisch: foedus - Bündnis), eine Staatsform, bei der die einzelnen Gliedstaaten eines Bundesstaates oder Staatenbundes ihre Selbständigkeit in grossem Mass behalten und auch an der Regierung beteiligt sind, dieses Prinzip steht im Gegensatz zum Zentralismus, Frankreich ist bspw. ein Zentralstaat, Beispiele für föderalistische Staaten sind die USA, die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweiz (de.wikipedia.org)
 
Fusion / Gemeindefusion
die wachsenden, oder grenzüberschreitenden Aufgaben, führen u.U. zu Gemeidefusionen, dann aber in allen Bereichen, die Zweckgemeinde bietet hier eine Alternative für ausgewählte Aufgaben, die übrigen, laufenden, Leistungen können nach wie vor vor Ort erbracht werden - oder: genau wie Gemeinden für bestimmte Aufgaben «zu klein» sind, sind sie für manch andere Aufgaben «zu gross», und für Beides bietet die flexible Form der Zweckgemeinde eine Lösung, jede Zweckgemeinde hat genau die «Grösse», die die beste Aufgabenerfüllung ermöglicht
  

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