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LEXIKON
G - R
kurze Definitionen, Erklärung
der Begriffe - das Wissen über
Zweckgemeinde «von A bis Z»
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- W
- X
- Y
- Z
-
- Gebietskörperschaft
- Körperschaft des
öffentlichen Rechts, mit Beziehung zu einem
Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen
der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle
Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten
(Gebietshoheit), und Mitgliedern kraft Wohnsitz
(bzw. Sitz bei juristischen Personen) -
Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben
für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets
zugewiesen sind - Gebietskörperschaften
zeichnen sich durch Selbstorganisation und
Selbstverwaltung durch eigene Organe (z.B.
Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der
ihnen zugewiesenen Aufgaben aus - Teile des
Staatsgebiets können gleichzeitig
verschiedenen Gebietskörperschaften auf
unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein - z.B.
die kommunalen Gebietskörperschaften, also
Gemeinden, Landkreise und Bezirke - sie bestehen
jedoch nebeneinander, ohne dass es eine
Über- oder Unterordnung gäbe, weil sie
verschiedene Aufgaben erfüllen - eine
Gebietskörperschaft ist in der Regel eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
und somit selbständiges Rechtssubjekt - die
Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen
Länder sind ebenfalls
Gebietskörperschaften, die wegen ihrer
Staatsqualität eine Sonderstellung inne
haben (de.wikipedia.org)
- Gemeindeautonomie
- die Zweckgemeinde stärkt sie - die
Bürger einer Gemeinde entscheiden frei, ob
und wie sie Kompetenzen auf interkommunale Ebene
verlagern, demokratisch einwandfrei, für
die Stimmbürger nachvollziehbar,
transparent, auch die öffentlichen Mittel,
Steuern werden effizienter, gezielter
eingesetzt
- Gemeindefusion/en
- siehe «Fusion»
- Gemeinden und kantonale Struktur
- die Zweckgemeinde hat gegenüber den sie
konstituierenden Gemeinden keine
übergeordnete Funktion, sondern ist ihnen
in der kantonalen Organisationsstruktur
gleichgestellt
- «Gemeinden plus»
- unter dieser Bezeichnung wurde das
Zweckgemeinde-Modell im Verfassungsrat des
Kantons Zürich im Sommer 2002 diskutiert
und verabschiedet - siehe «UMSETZUNG»
- Gemeindeunterteilungen (BE, GR, OW,
VD)
- Gebietskörperschaften, analog wie eine
Zweckgemeinde organisiert, bestehen in den
Kantonen Bern (Unterabteilungen),
Graubünden (Fraktionen), Obwalden (Bezirke)
und Waadt (Fractions) - siehe auch
«BEISPIELE»
- Glatttal, Glatttal-Gemeinden
(ZH)
- «... acht Gemeinden,
nördlich von Zürich - Bassersdorf,
Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Opfikon,
Rümlang, Wallisellen und
Wangen-Brüttisellen - kooperieren seit
einiger Zeit zusammen, seit rund zwei Jahren
unter dem Namen «Glow - das Glatttal»,
ursprünglich, als Interessengemeinschaft
«Zukunft Glatttal», fing alles mit
vier Gemeinden an, damals ging es um
Verkehrsprobleme ...» Artikel
«Gemeinsam
am
stärksten»,
Sonderbeilage
NZZ
- «Glow» / «Glow - das
Glatttal»
- glow.ch
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- Identifikation
- demokratische Zweckgemeinden bewahren die
Verbundenheit der Bürger mit ihrer Gemeinde
und erfüllen die ökonomischen
Anforderungen der heutigen Zeit - die
Identifikation der Bürger mit ihrer
Gemeinde, ihrem Staat ist stark vom Einbezug in
die Entscheidungsprozesse abhängig - die
Zweckgemeinde integriert aktiv die Bürger
durch ihre legislatorische, finanzielle
Autonomie, ihre demokratische
Mitwirkungsinstrumente - das Interesse der
Bürger, ihre Identifikation sind weitaus
grösser als mit einem Anschlussvertrag oder
einem Zweckverband
- Ideologie
- die Zweckgemeinde ist, wie unser
direkt-demokratisches politisches System,
selbstverständlich frei von jeder Ideologie
-...
- institutionelle Kongruenz
- diejenigen, die eine Leistung des Staates
beanspruchen, sollen sich mit denen decken, die
sie bezahlen und die über die Leistung
politisch bestimmen
- interkommunale Zusammenarbeit
- siehe «Zusammenarbeit,
interkommunale»
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- Kantonale Organisation
- wird vereinfacht - mit der Schaffung der
Zweckgemeinde als neue Plattform interkommunaler
Zusammenarbeit wird es möglich, ein grosser
Teil des bestehenden Geflechts von
Zweckverbänden, öffentlich-rechtlichen
Verträgen und regionaler Konferenzen
zusammenzufassen, Zweckgemeinden schaffen nicht
zusätzliche Einheiten, sondern vereinfachen
den bestehenden «Wildwuchs»
- kantonale Struktur
- siehe «Gemeinden und kantonale
Struktur»
- Kantonalisierung
- Übergabe von gemeindeeigenen Aufgaben
an den Kanton, die Zweckgemeinde bildet hier
eine Alternative
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- Lastenausgleich
- Abgeltung von Leistungen, die eine Einheit
bereitstellt, und die die andere(n) beansprucht,
beanspruchen, im Gegensatz zur Zweckgemeinde
fehlen hier die demokratische Kontrolle und
Mitbestimmung
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- Milizsystem
- wird von der Zweckgemeinde entlastet - zwei
Effekte tragen dazu bei: zum einen wird durch
die Zusammenlegung bisher getrennter
Organisationen (z.B. Zweckverbänden) die
«Nachfrage» nach Milizeinsatz sinken,
zum anderen wird durch die gestiegene
Attraktivität (überschaubare
Zuständigkeiten, politische
Gestaltungsspielraum) der neuen Ämter im
Rahmen der Zweckgemeinde das «Angebot»
an Milizeinsatz steigen!
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- politische Rechte
- das Referendums-, Initiativ- und Wahlrecht
bleibt in einer Zweckgemeinde erhalten - oder
werden u.U. sogar ausgebaut - sie tragen
entschieden bei zur direkten Verantwortung der
gewählten Zweckgemeinde-Representanten -
siehe auch Übersicht der politischen Rechte
und Instrumente auf Bundesebene «Politische
Rechte im Bund»
(www.admin.ch)
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- Regionalplanungsverbände
(ZH)
- mit Abstand grössten Zweckverbände
mit durchschnittlich 19 Gemeinden, leider
territoral, nicht funktional, ausgerichtet
(siehe auch «Zweckverband»)
- Revision / Verfassungsrevision
- siehe «Zürcher Verfassung /
Verfassungsrevision»
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