|
LEXIKON
S - Z
kurze Definitionen, Erklärung
der Begriffe - das Wissen über
Zweckgemeinde «von A bis Z»
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- I
- J
- K
- L
- M
- N
- O
- P
- Q
- R
- S
- T
- U
- V
- W
- X
- Y
- Z
-
- Schulgemeinden (AI, BE, GL, NW, SG, TG,
ZH)
- die Schulgemeinden in den Kantonen
Zürich, Bern, Glarus, Nidwalden, Appenzell
Innerrhoden, Sankt Gallen und Thurgau
entsprechen ganz der Idee der Zweckgemeinde
siehe auch «BEISPIELE»
- Special Districts
(USA)
- siehe «USA - Special
Districts»
- Steuern, Steuerhoheit,
aufgeteilt
- die Zweckgemeinde fördert sie - die
aufgeteilte Steuerhoheit trägt nachhaltig
dazu bei, die Gesamtsteuerlast
einzuschränken oder sogar zu senken,
geteilte Steuerkompetenz heisst ja grössere
Steuerkontrolle, auf diesem Prinzip beruht auch
das Verhältnis zwischen Bund, Kanton und
Gemeinden in der Schweiz (man stelle sich vor,
der Bund würde als einzige
Gebietskörperschaft Steuern erheben und die
Anteile für die Kantone und die Gemeinden
selbständig bestimmen!)
(siehe auch Finanzen)
- Struktur, staatliche
- für spezifische Aufgaben ergänzen
und entlasten die Zweckgemeinde die geografisch
gegliederte Struktur unserer staatlichen
Organisation, die sich somit auf die laufenden
Aufgaben konzentrieren kann
- Subsidiarität
- die Zweckgemeinden ermöglichen und
fürdern die Erledigung von Aufgaben in
unmittelbarer Bürgernöhe, unmittelbar
vor Ort
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- Unterabteilungen (BE)
- siehe «Gemeindeunterteilungen»
- USA - Special
Districts
- in einigen Staaten der USA, entsprechen
genau dem Modell der Zweckgemeinde (Probleme
aufgrund der geografischen, finanziellen oder
politischen Merkmale bestehen nicht!)
siehe auch «BEISPIELE»
- ...........................
- ...........................
- Verantwortung der Behörden
- in einer Zweckgemeinde unmittelbar, mit
voller demokratischen Kotrolle
- Verfassung / Verfassungsrevision
- siehe «Zürcher Verfassung /
Verfassungsrevision»
- Verwaltung, effiziente - im Gegensatz zu
Bürokratie
- die Zweckgemeinde fördert eine
bürgernahe, effiziente Verwaltung,
Erfüllung öffentlicher Aufgaben vor
Ort, in überschaubaren Einheiten - im
Gegensatz zu Bürokratie, «je
grösser eine Bürokratie, desto
grösser auch der Leerlauf» - siehe
auch Artikel «Kantonsfusionen
bringen nichts»
- «Verwesentlichung» der
Demokratie
- unter Einwand der «Erlahmung
politischer Entscheidungsprozesse» durch
demokratische Mitwirkungsinstrumente gefordete
Beschränkung von Mitwirkung der Bürger
auf «wichtigste Fragen», im Gegenteil
zu direkter Demokratie (siehe dort), siehe auch
«dezentral und direkt - zentral und
indirekt»
- Volksmehr
- die Entscheide in einer Zweckgemeinde
fällt die gesamte, mit politischen Rechten
ausgestattete Bürgerschaft der
Mitgliedsgemeinden
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- ...........................
- zentral und indirekt - dezentral und
direkt
- siehe «dezentral und direkt - zentral
und indirekt»
- Zürcher Verfassung /
Verfassungsrevision
- siehe «UMSETZUNG»
- Zusammenarbeit, interkommunale
- effizientere, effektivere, aufgabenbezogene
Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden zeichnet
eine Zweckgemeinde aus - weitere Formen sind:
Zusammenarbeitsverträge, regionale Treffen
der Gemeindepräsidenten,
Zweckverbände
- Zweckgemeinde
- direktdemokratische, flexible, funktionale,
aufgabengerechte, transparente (auch
finanziell), wirtschaftliche,
öffentlich-rechtliche Körperschaft auf
Gemeinde-Ebene, mit unmittelbarer (auch
finanzieller) Verantwortung der Behörden
gegenüber den Bürgern - die
Zweckgemeinde eignet sich für intensive
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden auf Grundlage
von flexiblen, bewährten
staatsorganisatorischen Prinzipien (direkte
Demokratie, Autonomie, Freiwilligkeit), die
Zweckgemeinde ist im Rahmen der ihr durch die
Bürger übertragenen Aufgaben autonom
und abschliessend zuständig - in der
Schweiz bestehen seit Langem ähnliche
Gebilde in Form von Bürger-, Kirch-, Schul-
und Zivilgemeinden, und sie haben sich
vorzüglich bewährt, die Vielfalt der
Gemeinden ist eine Stärke, sie reflektiert
die mannigfaltigen Anforderungen an den heutigen
Staat - siehe auch «DEFINTION»,
«ÜBERSICHT»
- Zweckgemeindevolk
- Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
der Mitgliedsgemeinden, die über alle einer
Zweckgemeinde übertragenen Aufgaben und
Angelegenheiten abstimmen und ihre
Zweckgemeinde-Repräsentanten wählen -
Suverän der Zweckgemeinde
- Zweckverband
- bisherige Form der Gemeindezusammenarbeit,
aber - im Vergleich mit Zweckgemeinde - ohne
genügende (direkt)demokratische
Legitimation, Kontrolle und Transparenz (212
Zweckverbände im Kanton Zürich - Stand
2002)
- ...........................
- ...........................
-
|
|
deutsch
français
italiano
english
|
|