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LEXIKON  S - Z

kurze Definitionen, Erklärung der Begriffe - das Wissen über Zweckgemeinde «von A bis Z»
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S

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Schulgemeinden (AI, BE, GL, NW, SG, TG, ZH)
die Schulgemeinden in den Kantonen Zürich, Bern, Glarus, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Sankt Gallen und Thurgau entsprechen ganz der Idee der Zweckgemeinde
siehe auch «BEISPIELE»
 
Special Districts (USA)
siehe «USA - Special Districts»
 
Steuern, Steuerhoheit, aufgeteilt
die Zweckgemeinde fördert sie - die aufgeteilte Steuerhoheit trägt nachhaltig dazu bei, die Gesamtsteuerlast einzuschränken oder sogar zu senken, geteilte Steuerkompetenz heisst ja grössere Steuerkontrolle, auf diesem Prinzip beruht auch das Verhältnis zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in der Schweiz (man stelle sich vor, der Bund würde als einzige Gebietskörperschaft Steuern erheben und die Anteile für die Kantone und die Gemeinden selbständig bestimmen!)
(siehe auch Finanzen)
 
Struktur, staatliche
für spezifische Aufgaben ergänzen und entlasten die Zweckgemeinde die geografisch gegliederte Struktur unserer staatlichen Organisation, die sich somit auf die laufenden Aufgaben konzentrieren kann
 
Subsidiarität
die Zweckgemeinden ermöglichen und fürdern die Erledigung von Aufgaben in unmittelbarer Bürgernöhe, unmittelbar vor Ort
 
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T

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U

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Unterabteilungen (BE)
siehe «Gemeindeunterteilungen»
 
USA - Special Districts
in einigen Staaten der USA, entsprechen genau dem Modell der Zweckgemeinde (Probleme aufgrund der geografischen, finanziellen oder politischen Merkmale bestehen nicht!)
siehe auch «BEISPIELE»
 
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V

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Verantwortung der Behörden
in einer Zweckgemeinde unmittelbar, mit voller demokratischen Kotrolle
 
Verfassung / Verfassungsrevision
siehe «Zürcher Verfassung / Verfassungsrevision»
 
Verwaltung, effiziente - im Gegensatz zu Bürokratie
die Zweckgemeinde fördert eine bürgernahe, effiziente Verwaltung, Erfüllung öffentlicher Aufgaben vor Ort, in überschaubaren Einheiten - im Gegensatz zu Bürokratie, «je grösser eine Bürokratie, desto grösser auch der Leerlauf» - siehe auch Artikel «Kantonsfusionen bringen nichts»
 
«Verwesentlichung» der Demokratie
unter Einwand der «Erlahmung politischer Entscheidungsprozesse» durch demokratische Mitwirkungsinstrumente gefordete Beschränkung von Mitwirkung der Bürger auf «wichtigste Fragen», im Gegenteil zu direkter Demokratie (siehe dort), siehe auch «dezentral und direkt - zentral und indirekt»
 
Volksmehr
die Entscheide in einer Zweckgemeinde fällt die gesamte, mit politischen Rechten ausgestattete Bürgerschaft der Mitgliedsgemeinden
 
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W

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X

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Y

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Z

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zentral und indirekt - dezentral und direkt
siehe «dezentral und direkt - zentral und indirekt»
 
Zürcher Verfassung / Verfassungsrevision
siehe «UMSETZUNG»
 
Zusammenarbeit, interkommunale
effizientere, effektivere, aufgabenbezogene Zusammenarbeit der Mitgliedsgemeinden zeichnet eine Zweckgemeinde aus - weitere Formen sind: Zusammenarbeitsverträge, regionale Treffen der Gemeindepräsidenten, Zweckverbände
 
Zweckgemeinde
direktdemokratische, flexible, funktionale, aufgabengerechte, transparente (auch finanziell), wirtschaftliche, öffentlich-rechtliche Körperschaft auf Gemeinde-Ebene, mit unmittelbarer (auch finanzieller) Verantwortung der Behörden gegenüber den Bürgern - die Zweckgemeinde eignet sich für intensive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden auf Grundlage von flexiblen, bewährten staatsorganisatorischen Prinzipien (direkte Demokratie, Autonomie, Freiwilligkeit), die Zweckgemeinde ist im Rahmen der ihr durch die Bürger übertragenen Aufgaben autonom und abschliessend zuständig - in der Schweiz bestehen seit Langem ähnliche Gebilde in Form von Bürger-, Kirch-, Schul- und Zivilgemeinden, und sie haben sich vorzüglich bewährt, die Vielfalt der Gemeinden ist eine Stärke, sie reflektiert die mannigfaltigen Anforderungen an den heutigen Staat - siehe auch «DEFINTION», «ÜBERSICHT»
 
Zweckgemeindevolk
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Mitgliedsgemeinden, die über alle einer Zweckgemeinde übertragenen Aufgaben und Angelegenheiten abstimmen und ihre Zweckgemeinde-Repräsentanten wählen - Suverän der Zweckgemeinde
 
Zweckverband
bisherige Form der Gemeindezusammenarbeit, aber - im Vergleich mit Zweckgemeinde - ohne genügende (direkt)demokratische Legitimation, Kontrolle und Transparenz (212 Zweckverbände im Kanton Zürich - Stand 2002)
 
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