ZWECKGEMEINDE,
IHR NUTZEN - WAS EINE ZWECKGEMEINDE IST UND WELCHEN
NUTZEN SIE BRINGT
Merkmale der Zweckgemeinde
Wie gross ist das Territorium einer
ZG?
Die ZG umfasst das Gebiet der
beteiligten Gemeinden, die sich freiwillig
für die gemeinsame Erfüllung
ausgewählter Aufgaben zusammenschliessen.
Es gibt keine vordefinierte Einteilung des
Kantons von oben herab!
Wieviele Gemeinden braucht es, um eine ZG
zu bilden?
Eine beliebige Anzahl Gemeinden kann
eine ZG bilden, seien es 2 für eine
Oberstufenschule (z.B. Weisslingen-Kyburg) oder
50 für Entsorgungsaufgaben (z.B.
Kehrichtverbrennungsanlage Zürcher
Oberland, KEZO: 39 Gemeinden).
Wovon hängt die Grösse einer ZG
ab?
Sie variiert von ZG zu ZG, je nach
Aufgabe, Bedarf oder anderen Kriterien der
Zusammenarbeit. Es besteht kein Zwang, dass sich
die Mitgliedsgemeinden berühren, auch wenn
dies in der Praxis in der Regel der Fall sein
wird. Aufgabenbezogene Kriterien sind wichtiger
als ästhetische Aspekte (gleich grosse
runde Einheiten ohne Löcher)!
Welche Aufgaben erfüllt eine ZG?
Die ZG erfüllt jene Aufgaben,
für welche die Mitgliedsgemeinden sie
gebildet haben und die ihr allenfalls
nachträglich übertragen worden sind.
In der Praxis werden es vor allem Aufgaben sein,
die einen grossen Budgetanteil haben, sei es
wegen hoher Investitionen oder Betriebskosten.
Es gibt keine kantonal vorgeschriebene
Aufgabenaufteilung, hingegen die Chance, sowohl
Grössen- als auch Verbundvorteile zu
nutzen!
Wieviele Aufgaben können einer ZG
übertragen werden?
Es können sowohl eine wie fast
alle Aufgaben der beteiligten Gemeinden der ZG
übertragen werden, je nach Bedarf der
betreffenden Gemeinden. Dies ist vor allem dort
attraktiv, wo ein Fusionsdruck besteht, für
gewisse Aufgaben aber eine ausschliessliche
lokale Eigenständigkeit weiterbestehen
soll!
Welche Kompetenzen hat eine ZG im
allgemeinen?
Die ZG regelt im Rahmen der ihr
übertragenen Aufgaben ihre
organisatorischen, legislatorischen und
finanziellen Kompetenzen selber, analog zu einer
Einwohnergemeinde. Sie trägt aber auch die
gleiche direkte Verantwortung entsprechend ihrem
Wirkungsbereich!
Wie steht es mit der demokratischen
Verantwortung einer ZG?
Damit die unbestrittenen Vorteile der
direktdemokratisch organisierten
Einwohnergemeinden auch für die ZG gelten,
tragen Referendums-, Initiativ- und Wahlrecht in
der ZG dazu bei, dass die
Entscheidungsträger ihrer Bürgerschaft
Rechenschaft ablegen müssen. Die gesamte,
mit politischen Rechten ausgestattete
Bürgerschaft der Mitgliedsgemeinden bildet
zusammen ein Organ der ZG, das auf der Basis des
Volksmehr entscheidet!
Was geschieht mit der bisherigen Praxis
der behördeninternen
Ämterverteilung?
Dank der im Vergleich zur
Einwohnergemeinde aufgabenspezifischeren
Organisation der ZG einerseits und der
Direktwahl der ZG-Behörden andererseits
kann die Wählerschaft Personen gezielter
für spezifische Ämter wählen.
Heute wird die Ämterverteilung innerhalb
der Gemeindeexekutive ausschliesslich zwischen
den Exekutivmitglieder untereinander ausgemacht.
Anstelle von parteipolitischen Überlegungen
und des Anciennitätsprinzips treten
fachspezifische und leistungsbezogene Kriterien
in den Vordergrund!
Wie organisiert sich eine ZG?
Die ZG kann sich analog wie bei einer
Einwohnergemeinde sowohl ordentlich (ohne
Parlament) als auch ausserordentlich (mit
Parlament) organisieren. Die Wahl ist den
betroffenen Mitgliedsgemeinden überlassen,
was eine künstliche Aufblähung der
Behörden vermeidet!
Braucht es nicht auch eine Bereinigung
innerhalb einer Gemeinde?
Die ZG kann sogar als Plattform
für ein Teilgebiet einer Gemeinde dienen,
was insbesondere einem Bedarf in
Grossstädten entspricht, aber den grossen
Landgemeinden die gleichen Möglichkeiten
gibt! So könnte ein Gemeindeteil für
ausgewählte Aufgaben sich einer oder
mehreren Nachbarsgemeinden anschliessen (vgl.
dazu Oberstufenschulgemeinde
Nänikon-Greifensee oder Kirchgemeinden).
Alter Wein in neuen Schläuchen?
Das ZG ist ein innovatives Modell der
interkommunalen Zusammenarbeit, das einerseits
sich an bewährte Grundprinzipien der
staatlichen Organisation stützt (direkte
Demokratie, finanzielle Transparenz,
unmittelbare Verantwortung der Behörden,
Subsidiariätsprinzip), andererseits
zeitgemässe Elemente umfasst
(aufgabenspezifsche Ausrichtung, Potenzial
für eine flexible Anpassung an neue
Bedürfnisse, optionale Erweiterung auf
Gemeindeteile oder evtl. Personen). Die
bestehenden Staatsstrukturen können ohne
radikalen Umbau modernisiert werden!
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