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ZWECKGEMEINDE,
IHR NUTZEN
Was eine Zweckgemeinde ist und welchen Nutzen
sie bringt
DEFINITION
- ÜBERSICHT
- Zweckgemeinden sind aufgabengerecht und
(direkt)demokratisch
- MERKMALE
der Zweckgemeinde
- FINANZIELLES
- Finanzielle Aspekte einer Zweckgemeinde
- DEMOKRATIE
- Gemeindezusammenarbeit und Demokratie
- BEZIEHUNGEN
- Verhältnis der Zweckgemeinde zu
Gemeinden, zum Kanton und zu Zweckverbänden
und andere Aspekte
- BEISPIELE
DEFINITION DER ZWECKGEMEINDE
Die Zweckgemeinde ist eine neue
öffentlich-rechtliche
Körperschaft auf kommunaler
Ebene.
Sie ermöglicht es den Gemeinden bei
individuellem Bedarf auf freiwilliger
Basis mit anderen Gemeinden in eine besonders enge
Zusammenarbeit in der
Aufgabenerfüllung zu treten, welche im
Ergebnis der Stellung einer Spezialgemeinde
nahekommt (z.B. heutige Oberstufenschulgemeinden,
Kirchgemeinden).
Zweckgemeinden sind für die Erfüllung
wichtiger Aufgaben (z.B. Raumplanung, Polizei-,
Bildungs- und Gesundheitswesen)
flexibel einsetzbar und
demokratisch organisiert.
Sie ermöglichen eine zeitgemässe
demokratische und
wirtschaftliche
Aufgabenerfüllung nach
funktionalen Kriterien.
Sie bilden Anreiz für eine von den Gemeinden
ausgehende sanfte Reform der bestehenden,
geographischen, Gliederung eines Kantons.
Die Zweckgemeinde stützt sich an
bewährte Grundprinzipien der staatlichen
Organisation:
- direkte Demokratie
- finanzielle Transparenz
- unmittelbare Verantwortung der
Behörden
- Subsidiariätsprinzip
und ergänzt sie um zeitgemässe
Elemente:
- aufgabenspezifsche Ausrichtung
- flexible Anpassung an neue
Bedürfnisse
- optionale Erweiterung auf Gemeindeteile
oder evtl. Personen.
Siehe auch nächste Seite: «ÜBERSICHT»
Die folgenden Seiten
beschreiben die verschiedenen Aspekte der
Zweckgemeinde und weisen auf alle möglichen
Anwendungsarten dieses Modells hin. Für
konkrete Projekte können bei Bedarf
einzelne hier beschriebene Spielräume
eingeengt werden (z.B. durch eine Bestimmung,
die interkantonale Zweckgemeinden verbieten
würde).
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